Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung der Drum Conversation GbR, Märker Straße 7, 60437 Frankfurt am Main (nachfolgend „Künstler“) durch einen Kunden/ eine Kundin (nachfolgend „Kunde“).
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen dem Künstler und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt. Verbraucher sind nicht berechtigt, auf Grundlage dieser AGB Verträge mit dem Künstler zu schließen.
§1 Vertragsparteien und Einbeziehung der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Künstler
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der beidseitigen Textform (z.B. per E-Mail). Individuelle Vereinbarungen aus dem Angebot des Künstlers sowie der Bestätigungs-E-Mail bzw. dem Vertrag des Künstlers haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie vom Künstler ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
§2 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot des
Künstlers in Textform (insbesondere per E-Mail oder Fax) annimmt und der
Künstler die Annahme in Textform (insbesondere per E-Mail) bestätigt. Vor der
Bestätigung durch den Künstler sind Zusagen des Kunden unverbindlich.
Für einzelne Veranstaltungen gelten teilweise unterschiedliche Preise. Der im
Angebot genannte Gesamtpreis, der sich aus Künstlergage, Fahrtkosten und
anderen aufgelisteten Kosten ergibt, ist verbindlich.
§3 Übernachtung / Hotel und Verpflegung
- Voraussetzung / Entfernung
Der Kunde stellt dem Künstler eine Hotelübernachtung im Einzelzimmer inkl.
Frühstück zur Verfügung und übernimmt die hierfür entstehenden Kosten, sofern
a) der Veranstaltungsort mehr als 250 km (einfache Strecke) vom Standort des Künstlers in Frankfurt am Main entfernt ist, oder
b) in der Bestätigungs-E-Mail bzw. dem Vertrag des Künstlers aufgrund der
vereinbarten Leistungszeit eine Übernachtung ausdrücklich vorgesehen ist,
insbesondere bei Leistungsbeginn oder vom Kunden gewünschten
Anwesenheitszeiten am Veranstaltungsort vor 12:00 Uhr oder nach 22:00 Uhr.
Die Entfernung wird anhand der schnellsten üblichen PKW-Straßenroute zwischen Frankfurt am Main und der Veranstaltungsadresse ermittelt; maßgeblich ist die Routenberechnung eines gängigen Online-Routenplaners zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. - Hotelstandard und Lage
Das Hotel muss mindestens der Kategorie 3 Sterne Superior oder 4 Sterne (oder höher) entsprechen.
Die Unterkunft soll in zumutbarer Entfernung zum Veranstaltungsort liegen und diesen regelmäßig innerhalb von maximal 15 Minuten Fahrzeit (PKW/Taxi) erreichbar machen. - Buchungspflicht, Fristen und Kostenübernahmeerklärung
Der Kunde nimmt die Hotelbuchung unverzüglich nach Vertragsabschluss vor und übermittelt dem Künstler die Hoteldaten unverzüglich in Textform. Spätestens 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt der Kunde dem Künstler:
a) Hotelname und -anschrift,
b) Buchungs-/Reservierungsnummer(n) sowie
c) eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung, die bei Rückfragen dem Hotel während des Check-ins vorgelegt werden kann.
Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, sind die Angaben nach lit. a)–c) unverzüglich nach Buchung, spätestens am nächsten Werktag, zu übermitteln. - Verfahren bei Messe-/Hochlastzeiten oder Engpässen (2-Optionen-Regel)
Sofern eine Buchung gemäß Ziff. 2 in zumutbarer Entfernung nicht verfügbar ist, informiert der Kunde den Künstler hierüber und schlägt mindestens zwei
verfügbare Hoteloptionen vor, die den Anforderungen nach Ziff. 2 entsprechen. Der Künstler teilt dem Kunden innerhalb von zwei Werktagen in Textform mit, welche Option gewählt wird. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der Kunde berechtigt, die zuerst genannte Option zu buchen. - Kosten in Hochlastzeiten
Der Kunde trägt die tatsächlich anfallenden Kosten der nach dieser Regelung
bereitgestellten Unterkunft, auch wenn diese aufgrund von Messe-, Ferien- oder sonstigen Hochlastzeiten erhöht sind. Entstehen zusätzliche Mehrkosten, insbesondere aufgrund einer nicht fristgerechten Veranlassung der Buchung durch den Kunden gemäß Ziff. 3, trägt diese der Kunde, es sei denn, die Mehrkosten beruhen auf einem vom Künstler zu vertretenden Verhalten, insbesondere auf einer verspäteten oder ausbleibenden Rückmeldung im Rahmen der Ziff. 4. - Keine oder verspätete Buchung / Ersatzvornahme durch den Künstler
Liegen die Angaben nach Ziff. 3 nicht fristgerecht vor oder kommt trotz
Aufforderung keine Buchung zustande, ist der Künstler berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine den Anforderungen nach Ziff. 2 entsprechende Unterkunft zu buchen. Der Kunde erstattet die hierdurch entstehenden, nachgewiesenen Kosten gegen Rechnung. Dies umfasst auch erforderliche Storno-, Umbuchungs- oder No- Show- Gebühren sowie etwaige Mehrkosten aufgrund kurzfristiger Buchungslage, es sei denn, die Mehrkosten beruhen auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Künstlers. - Umfang der Übernachtungen und Verpflegung bei mehrtägigen Veranstaltungen
Veranstaltungstag ist jeder Kalendertag, an dem der Künstler auf Wunsch des
Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erbringt,
insbesondere Auftritt, Probe, Soundcheck, Technikaufbau/Abbau oder sonstige vereinbarte Anwesenheitszeiten vor Ort.
Üblich ist eine Übernachtung pro Veranstaltungstag. Die Übernachtung umfasst – abhängig von Beginn und Ende der Leistung, vereinbarten Anwesenheitszeiten sowie einer zumutbaren An- und Abreise – entweder die Nacht vor dem Veranstaltungstag oder die Nacht nach dem Veranstaltungstag. Welche Nacht im Einzelfall erforderlich ist, ergibt sich aus der Bestätigungs-E-Mail bzw. dem Vertrag des Künstlers, insbesondere aus der dort ausgewiesenen Leistungszeit/Ablaufplanung.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen übernimmt der Kunde zusätzlich eine
Vollverpflegung für die Tage der Leistungserbringung. Vollverpflegung umfasst mindestens Mittag- und Abendessen sowie alkoholfreie Getränke in
angemessenem Umfang. Das Frühstück ist über die Hotelbuchung gemäß Ziff. 1 abgedeckt. - Verzicht / Ausnahmen
Ein Verzicht auf die Übernachtung oder abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen Bestätigung des Künstlers in Textform. - Textform
Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere Erklärungen per E-Mail.
§4 Zahlungsweise / Preise
- Der vom Künstler im Angebot angegebene Preis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Abrechnung nach der Veranstaltung gegen Rechnungsstellung. Vereinbarte Vorauszahlungen sind im Angebot ausgewiesen und nach Rechnungsstellung fällig.
- Der Kunde ist verpflichtet, den auf der Rechnung angegebenen Preis unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Frist beginnt mit Zugang der Rechnung und endet bei Zahlungseingang auf dem Konto des Künstlers.
- Der Preis reduziert sich nicht, wenn sich am Veranstaltungstag eine geringere Teilnehmerzahl einstellt.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Künstler berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
- Der Künstler ist berechtigt, für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Verzugs eine angemessene Mahnpauschale zu berechnen. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.
- Der Kunde kommt spätestens mit Ablauf der in Ziff. 3 genannten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
§5 Stornobedingungen
Stornierungen bedürfen der Textform.
Es gelten folgende Stornobedingungen (jeweils bezogen auf die Gage ohne Reisekosten):
Mehr als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %.
6 Monate bis mehr als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 80 %.
3 Monate oder weniger vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 100 %. Umsatzsteuer wird – sofern gesetzlich geschuldet – ausgewiesen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Künstler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Künstler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Die Stornopauschalen berücksichtigen insbesondere die Reservierung des Veranstaltungstermins sowie die typischerweise entgehenden anderweitigen Buchungsmöglichkeiten.
Bereits angefallene, nachgewiesene und nicht mehr stornierbare Dritt-Kosten (z.B. Hotel-/Ticketkosten) erstattet der Kunde zusätzlich.
§6 Leistungshindernisse / Höhere Gewalt
Kann der Künstler die Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Erkrankung/Unfall, behördliche Anordnungen, erhebliche und unvorhersehbare Transportstörungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt), ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, informiert er den Kunden unverzüglich.
Der Künstler ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einen Ersatzkünstler zu benennen; ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Soweit eine Leistung aus den vorgenannten Gründen endgültig nicht erbracht wird und kein Ersatz realisiert werden kann, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach §7.
§7 Haftung
Der Künstler haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Künstler ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Künstlers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung des Künstlers – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden).
§8 Widerrufsrecht
Die Angebote und Leistungen des Künstlers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
§9 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass dem Künstler alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen, insbesondere Veranstaltungsadresse, Ansprechpartner vor Ort (Name, Mobilnummer), Zeitplan (Ankunft, Aufbau, Soundcheck, Auftritt, Abbau) sowie Zugangsinformationen (Anlieferung/Ladezone, Parkmöglichkeiten für Transporter, Hausregeln).
- Der Kunde gewährleistet die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort, insbesondere Zutritt, geeignete Fläche/Bühne sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen. Die vom Künstler übermittelte Bühnenanweisung (z.B. als Anlage zum Angebot oder zur Bestätigungs-E-Mail bzw. zum Vertrag) ist Bestandteil des Vertrages und vom Kunden umzusetzen.
- Verzögert sich die Leistungserbringung oder kann die Leistung aufgrund fehlender oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkung des Kunden (insbesondere nach Ziff. 1 oder 2) nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Künstlers unberührt. Entstehender Mehraufwand und zusätzliche Kosten sind vom Kunden zu tragen, sofern der Künstler dies zuvor in Textform anzeigt oder der Kunde den Mehraufwand veranlasst.
§10 Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen dem Künstler und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
- Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Künstler der Sitz des Künstlers, also Frankfurt am Main. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 01/2026
Die PDF-Fassung dieser AGB (Stand: 01/2026) erhalten Kundinnen und Kunden mit Vertragsschluss per E-Mail; maßgeblich ist die dabei übermittelte PDF-Fassung.
